Eherecht

Wer miteinander die Ehe eingeht, verspricht sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht und Beistand in allen Lebenslagen. Die künftigen Eheleute wählen mit der Ehe eine verbindliche, rechtlich abgesicherte Form des Zusammenlebens, die von unserer Verfassung besonders geschützt wird.

Wie genau eine Ehe im Alltag ausgestaltet wird, ist allein Sache der Eheleute. Das Gesetz gibt jedoch einige Grundregeln vor. Nach einer Eheschließung gelten also für die Eheleute automatisch bestimmte rechtliche Regelungen, auch wenn die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben. So werden im Eherecht unter Berücksichtigung der Gleichberechtigung der Eheleute zum Beispiel folgende Bereiche geregelt:

  • Ehename,
  • Familienunterhalt und Haushaltsführung,
  • Eheliches Güterrecht.
Büchel 12-14, 41460 Neuss info@kanzlei-wolf-arnold.de +49 2131 5953910