Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt” wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag an Anwälte verliehen. Fachanwalt kann nur werden, wer der Rechtsanwaltskammer zusätzliche theoretische Ausbildungen mit schriftlichen Prüfungen und eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit nachgewiesen hat. Nach Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung behält der Anwalt in Zukunft dieses Recht nur, wenn er der Rechtsanwaltskammer in jedem Jahr die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat.
Ehe- und Familienrecht
Ich habe mich als Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht qualifiziert, weil mir Gerechtigkeit in diesen eigentlich sehr privaten Lebensbereichen sehr am Herzen liegt.